"die Lupe" erscheint in Achau und wird von einer Gruppe kritischer Achauer*innen gesponsert. Da von den Parteien der Opposition eher selten was zu hören oder lesen ist, nimmt eben "die Lupe" Achauer Belange in journalistischen, satirischen, mitunter auch polemischen Artikeln aufs Korn.
Nachruf
Sehr geehrter Herr Ex-Bürgermeister, lieber Hannes!
Die Gemeinderatswahl im heurigen Februar ist für deine Partei gelinde gesagt nicht gerade grandios gelaufen: den ersten Platz an die SPÖ abgegeben, 2 Mandate verloren, und besonders schmerzhaft: Bürgermeister und Vize weg.
Obwohl diesmal insgesamt um 51 gültige Stimmen mehr abgegeben wurden als 2020, gabs heuer bei deiner Partei um 36 Kreuzerl weniger als 2020. Die Frage ist: Warum. Warum haben viele Achauerinnen und Achauer dir und deiner Partei diesmal das Vertrauen versagt?
Würdest du, lieber Hannes, in der Achauer Bevölkerung nachfragen, dann könntest du oft „Frustration“ als Grund für eure Verluste hören.
In erster Linie war es eure selbstherrliche Amtsführung. Das „Drüberfahren“ und eure überhebliche „mir-san-mir“-Einstellung enttäuschte viele Wähler und ließ sie von euch abrücken.
Boden-Versiegelungs-Macher, Umfahrungs-Verhinderer, Großmannssucht, Schuldenkaiser – das sind weitere Eigenschaften, die euch umgehängt wurden und das Wahlverhalten beeinflusst haben.
Lieber Hannes, es muss einmal gesagt werden: Mehr als 3 Millionen Euro für den Kindergarten-Zubau für zwei (!) Gruppen, rund 300.000 Euro für einen (!) Spielplatz – Sparsamkeit und verantwortungsbewusstes Wirtschaften sieht wohl anders aus.
Und, lieber Hannes, für den Verlust des Bürgermeisters kannst du dich auch bei den Einflüsterern und falschen Freunden und ganz besonders bei deinen dich lenkenden Beratern bedanken.
Wir wünschen dir jedenfalls viel Glück für die Zukunft. Mögest du weiterhin interessanten Zeiten entgegengehen, ein Platz in der Achauer Bürgermeister-Ahnengalerie steht dir allemal noch zu.
Gemeinderatswahl 2025
Die Gemeinderatswahl im Februar d.J. brachte für Achau eine deutliche Verschiebung der Kraftverhältnisse. Im Vergleich zur Wahl vom Februar 2020 fallen insbesondere folgende Veränderungen auf:
• Die BLA musste den ersten Platz an die SPÖ abgeben,
• die BLA schrumpfte von 9 auf 7 Mandate,
• die SPÖ konnte 8 Mandate halten.
Nach der konstituierenden Gemeinderatssitzung vom 03.03.2025 steht nun auch die neue „Gemeinderegierung“ fest: Mit Frau Dr. Marion Thurner lenkt jetzt erstmals eine Frau das politische Geschehen in Achau. Möge sie ihr Amt engagiert und stets getreu dem Gelöbnis, unparteiisch und uneigennützig, zum Wohl der Achauer Bevölkerung ausüben.
Die Lupe wünscht der frischgewählten Frau Bürgermeisterin viel Glück, Kraft und Energie für die Bewältigung der nächsten fünf Jahre.
Gelöbnis
In der konstituierenden Gemein-deratssitzung sind alle Mitglieder des Gemeinderates verpflichtet, folgendes Gelöbnis abzulegen:
“Ich gelobe, die Bundes- und Lan-desverfassung und alle übrigen Gesetze der Republik Österreich und des Landes Niederösterreich gewissenhaft zu beachten, meine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde Achau nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.”
Wir sind überzeugt, dass alle neu gewählten Mandatare sich stets dieses Gelöbnisses bewusst sind und ihr Handeln danach ausrichten werden.
Amtsmissbrauch – ein Kavaliersdelikt?
In letzter Zeit häuften sich hierzulande Gerichtsverfahren wegen Amtsmissbrauchs. Vom Westen unseres Staates bis in östliche Gefilde bezogen die Medien in teils unterschiedlicher Argumentation Stellung zu den diversen Fällen.
Aus allen diesen Medienbeiträgen lässt sich aber eine prinzipielle Kernaussage herausfiltern: Amtsmissbrauch ist ein Verstoß gegen die Grundprinzipien der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie. Wer seine Macht im Amt missbraucht, gefährdet nicht nur die Integrität der Institutionen, sondern auch das Vertrauen des Bürgers in den Rechtsstaat.
Amtsmissbrauch ist keinesfalls ein Kavaliersdelikt, Amtsmissbrauch ist eine der schwerwiegendsten Straftaten im öffentlichen Sektor. Es sollte das Interesse aller Bürger sein, gegen
Amtsmissbrauch und für die Wahrung von Rechtsstaatlichkeit einzutreten. Nur so kann das Vertrauen in die staatlichen Institutionen gewahrt und unsere Demokratie verteidigt werden.
Amtsmissbrauch – wer, was, wie
Für das Delikt des Amtsmissbrauchs relevant sind Amtsgeschäfte, die im Rahmen der Verwaltung in Bund, Ländern oder Gemeinden getätigt werden. Jeder, der Aufgaben in der Verwaltung erfüllt, ist nach dem Strafrecht ein Beamter.
Beispiele für Beamte: Polizisten, Verwaltungsbedienstete, Richter, Strafvollzugsbedienstete, Mitglieder der Bundes- oder Landesregierung, Bürgermeister, Amtsleiter, Vertragsbedienstete usw.
Der Straftatbestand des Missbrauchs der Amtsgewalt (Amtsmissbrauch) liegt vor, wenn ein Beamter wissentlich seine Befugnis missbraucht. Ob der Missbrauch wissentlich und somit vorsätzlich erfolgte, wird in der Rechtsprechung durch Zusammenschau des Geschehens, Abwägung der intellektuellen Ausstattung des Täters und dessen allgemeiner Lebenserfahrung bewertet.
Das alleinige Argument „Des häda wissn miassn“ genügt nicht als Nachweis der Vorsätzlichkeit. Es kann allerdings Ergebnis der Rechtsprechung sein.
Amtsmissbrauch - Strafrechtliche Folgen
Die Strafdrohung für den „schlichten Missbrauch der Amtsgewalt“ beträgt Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Weisung als Rechtfertigung? Dass man auf Weisung seines Vorgesetzten gehandelt hat, kann vom Beamten nicht als Rechtfertigung für sein Handeln geltend gemacht werden. Eine strafgesetzwidrige Weisung darf nicht befolgt, sondern muss abgelehnt werden.
Amtsverlust: Wird ein Beamter wegen Missbrauchs der Amtsgewalt verurteilt, kann er sein Amt verlieren – wenn er rechtskräftig zu einer bedingten Freiheitsstrafe von mehr als
einem Jahr, oder zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde.
Amtsmissbrauch - Beispiele
Missbrauch der Planungshoheit: Ein Bürgermeister (oder Bauamtsleiter) trifft raumplanerische Entscheidungen, die privaten Interessen Vorrang geben. Etwa durch Änderungen des Flächenwidmungsplans zugunsten einzelner Investoren. Oder durch Genehmigung von Bauprojekten, für die es keine rechtliche Grundlage gibt.
Interessenkonflikt: Amtsträger beteiligen sich an Entscheidungen, bei denen sie persönlich befangen sind. Zum Beispiel wenn es um Grundstücksgeschäfte geht, von denen sie oder ihre Verwandten oder ihnen sonst nahestehende Personen profitieren könnten.
Zweckentfremdung öffentlicher Flächen: Ein Gemeindeamtsträger ermöglicht die Nutzung von öffentlichem Gut für private Veranstaltungen oder gewerbliche Zwecke, ohne dass dies öffentlich aus-geschrieben wurde.
Gezielte Diskriminierung: Amtsträger setzen gezielt Maßnahmen, die bestimmte Personen oder Gruppen benachteiligen, etwa durch gezielte baupolizeiliche Überprüfungen.
Beispiel Geschenkannahme: Nach erfolgter Bauverhandlung in einer kleinen Ortschaft irgendwo in Österreich (Anm.: Nicht in Achau!) bringt ein Bauwerber, der sich über die reibungslose Abwicklung gefreut hat, eine Kaffeemaschine beim Gemeindeamt vorbei. Der Bürgermeister nimmt sie dankend entgegen und stellt sie in der Küche des Amtsgebäudes auf, wo sie in weiterer Folge vom Bürgermeister und seinen Mitarbeitern verwendet wird.
Fazit 1: Der Bürgermeister macht sich wegen Vorteilsannahme strafbar.
Fazit 2: Der Bauwerber ist ebenfalls, und zwar wegen Vorteilszuwendung strafbar.
Bodenversiegelung
Wer sehenden Auges durch die Lande fährt wird feststellen, dass ehemals landwirtschaftlich genutzte Böden zunehmend mit riesigen Gewerbehallen, durch Asphalt oder Beton zugepflastert, großflächig
versiegelt werden.
Besonders bei Starkregen kann nun das Regenwasser nicht mehr an Ort und Stelle versickern. Es muss zunächst in großen unterirdischen Zisternen aufgefangen und danach direkt in den nächstliegenden
Bach abgeleitet werden. Die Folgen: der Grundwasserspiegel sinkt, die Böden trocknen aus. Bodenversiegelung hat langfristig dramatische Auswirkungen auf Feinstaubbelastung, Wasserversorgung,
Abwassermanagement und Landwirtschaft.
Bodenversiegelung im Gewerbegebiet
Insbesondere im westlichen Achauer Gewerbegebiet hat die Bodenversiegelung bereits dramatische Ausmaße angenommen. Wenn das neueste Gewerbe-Projekt fertiggestellt ist, werden dort insgesamt ungefähr 250.000 m² ehemals wertvollen Ackerbodens versiegelt sein, was etwa der halben Fläche des Achauer Orts-kerns entspricht. Zufolge der behinderten Versickerung und der temporären Umleitung teilweiser Niederschlagswässer in den Mödlingbach und Krotenbach werden Regenspenden ein für alle Mal ihrem ursprünglich zugedachten Grundwasserspeicher entzogen.
Starkregen – Auswirkungen im Ort
Bei heftigem Starkregen können innerhalb einer Stunde Regenmengen von bis zu 40 Liter pro Quadratmeter fallen. In einem solchen Fall geht auf der versiegelten Fläche des Achauer Ortskerns eine Wasserflut von insgesamt etwa 20.000 m³ nieder. Während eines derart intensiven Starkregens strömen dann pro Sekunde (!) rund 6 m³ Oberflächenwasser ins Kanalsystem. Und wie diese Flut bewältigt werden soll, ist nachstehend beschrieben.
Das Achauer Kanalsystem
Bekanntlich ist das Achauer Ortsgebiet bretteleben flach. So beträgt das Gefälle zwischen West-Achau (Fa. Rosenbauer) und dem Osten (Ende Untere Ortsstraße) nur etwa 0,15 %. Was bedeutet, dass auf je 10 m Länge die Höhendifferenz hier ganze 1,5 cm ausmacht! Dass ein Kanalsystem bei einem derart geringen Gefälle größere Abwassermengen nicht so einfach bewältigen kann, liegt auf der Hand.
Damit aber bei Starkregen die Brühe nicht gleich aus den Kanaldeckeln quillt, sind im Ortsgebiet verteilt, unterirdisch einige großvolumige Rückhalte-Kammern angelegt. Ab einem gewissen Höchstpegelstand befördern dann starke Unterwasserpumpen das Fäkal- und Oberflächen-Mischwasser – sozusagen „a xunde Mischung“ – aus diesen Kammern weg und über Überläufe direkt in den Ortsbach bzw. in den Krotenbach.
Mitunter funktioniert dieses System aber leider nicht. Nämlich dann, wenn zufolge mangelnder Wartung zum Beispiel Überläufe zugewachsen oder Pumpen defekt sind. So werden dann, insbesondere bei stärkeren Niederschlägen, schnell einmal tiefer liegende Bereiche überflutet.
Hochwasser - September 2024
Auf der Homepage der FF-Achau ist im Einsatzbericht zu lesen: „… Die Lage spitzte sich bereits Sonntagfrüh (Anm. 15.09.2024) zu, als bekannt wurde welche Regenmassen flussaufwärts bereits gefallen waren. In Achau war aber bereits das Oberflächenwasser ein Problem. Der Starkregen führte zu einem massiven Ansteigen des Wasserspiegels rund um die Häuser da das Oberflächenwasser nicht mehr genügend abfließen konnte. Hier drang bereits Wasser in viele Keller ein. Ein weiteres Problem das sich bereits abzeichnete war das Ansteigen der Flüsse Triesting, Schwechat, Mödlingbach und Krottenbach…“
Wie in einem Internet-Artikel der NÖN vom Montag, 16. September 2024 zu lesen war, meinte unser Ex-Bürgermeister Würstl in Bezug auf die Triesting salopp „das passt auch noch rein“. Dass sich Bäche und Flüsse allerdings wenig an solche saloppen Sprüche halten, zeigte danach leider die bittere Realität. Und beleuchtet einmal mehr, wie wenig sich unsere ehemalige Gemeindeverwaltung um die wirklich akuten Probleme scherte.
Der Ortsbach – Zustand katastrophal
Laut Überlieferung soll die Sohle des Ortsbachs einst so tief gelegen sein, dass Reiter aufrecht auf ihren Rössern sitzend, unter der Mautbrücke durchreiten konnten. Wie der Bach allerdings heute aussieht, lässt sich leicht von den vier Ortsbach-Brücken aus überblicken: katastrophal. Im Bachbett kann man Obstbäume und Gemüsebeete finden, Anschwemmungen von Treibholz, üppigen Uferbewuchs bis in die Bachmitte, Verklausungen – alles, was das freie
Fließen des Ortsbachs massiv bremst. So wird der ungehinderte Abfluss größerer Niederschlagsmengen verhindert, was scheinbar unvermeidbare Überflutungen zur Folge hat.
Unvermeidbar? Keinesfalls! Warum wurde zum Beispiel nicht einfach das Ortsbachgerinne vom üppigen Bewuchs, von den illegalen Bepflanzungen und sonstigen Fließhindernissen frei gemacht?
Warum hat die ehemalige Gemeindeverwaltung nicht daran gedacht, die ursprüngliche Sohltiefe unseres Ortsbachs wieder herzustellen? War dafür etwa kein Geld vorhanden, oder war das einfach aus taktischen Gründen nicht gewollt? Die neue Gemeindeverwaltung könnte hier nachhaltig tätig werden. Einfach auf den nächsten Starkregen warten, das wird wohl nicht das Richtige sein.
Ambitioniertes Projekt
Vermutlich dürfte nur alteingesessenen Achauer*innen bekannt sein, dass sich auf unserem Gemeindegebiet zwei Hügel erheben: Das „Lahmbergl“ mit einer Höhe von 10 Metern, nördlich der ehemaligen Zementfabrik, und das „Paulinenbergl“, direkt neben der Volksschule – immerhin fast 5 Meter hoch.
Wie uns gut informierte Quellen verraten haben, waren diese zwei Hügel Zentrum eines ambitionierten Projekts innovativer Köpfe der vorigen Gemeindeverwaltung. Demnach war geplant, auf jedem der beiden Mugln einen Schlepplift zu errichten.
Der Plan sah vor, die Schneelage mittels Beschneiungsanlagen und dem Wasser jeweils aus dem Krotenbach und dem Ortsbach herzustellen. Und für die nötigen Minusgrade war der Einbau eines Kältesystems unter beiden Pisten, ähnlich wie auf Eislaufplätzen üblich, vorgesehen.
Damit sollte Achau zu einem begehrten, großstattnahen Wintersportort avancieren und die örtliche Gastronomie gepusht werden. Kosten? Schulden? No Problem, touristische Projekte werden ja eh gefördert.
Man wird sehen, ob die neue Gemeinderegierung dieses Top-Projekt von Würstl und Co. weiterführen wird. Oder werden eher banale Projekte, wie zum Beispiel die Instandsetzung des Ortsbachs und der Mautbrücke realisiert?
Achauer Schandflecke
Alter Bahnhof.
Vor vier Jahren, im März 2021, erwarb die Gemeinde Achau das Gelände des alten Bahnhofs mitsamt Stationsgebäude, wofür seinerzeit ein Millionenkredit bei der Hypo NÖ aufgenommen werden musste.
Zur Nutzung der Immobilie gabs damals einige Ideen. Kindergarten, Krabbelstube, Kaffeehaus, Blumengeschäft usw. Realisiert bis heute: Nix. Vielmehr gammeln Gebäude und Gelände vor sich hin. Geht man so mit einer gemeindeeigenen Immobilie um?
Mautbrücke.
Die neben dem Gemeindeamt über den Ortsbach führende Mautbrücke – eine zweijochige Ziegelbogenbrücke aus dem 18. Jahrhundert – steht unter Denkmalschutz.
Trotzdem ist der Zustand der Brücke erbärmlich. Sie hätte längst, und das mit überschaubaren Mitteln, saniert werden können. Wäre, wie gesagt, ein kleines Projekt für die neue Gemeindeführung…